Profil

Profil

Rechtsanwalt
Datenschutzbeauftragter (TÜV)

Ausbildung und Berufserfahrung:

1996 Zweites Juristisches Staatsexamen an der Universität Erlangen-Nürnberg

1996 – 1998 Mitarbeiter am Institut für Recht und Technik der Universität Erlangen- Nürnberg

1998 Zulassung als Rechtsanwalt 2000 Promotion zum Dr. jur am Institut für Recht und Technik der Universität Erlangen - Nürnberg zum Thema „Der Netzwerkvertrag“

1998 – 2008 Rechtsanwalt bei der Beiten Burkhardt Rechtsanwaltsgesellschaft mbH in Nürnberg im Fachbereich IT-Recht und Vergaberecht

2008 - heute Selbständiger Rechtsanwalt zunächst in Nürnberg, seit 2010 in Fürth

Sprachen: Deutsch und Englisch

Mitglied: Deutscher Anwaltverein DAV, Nürnberg- Fürther Anwaltverein, GDD-Erfa-Kreis Nürnberg/IHK-AnwenderClub „Datenschutz und Informationssicherheit“


Den Öffentlichen PGP Key von Rechsanwalt Dr. Tobias Wiedner für mit PGP verschlüsselte Kommunikation können Sie auf Anfrage jederzeit erhalten.

Rechtsanwaltliche Datenschutzberatung

Rechtsanwalt Dr. Tobias Wiedner ist seit 1998 im Bereich des IT- Rechts tätig, insbesondere in den  Bereichen Outsourcing und Projekt-gestaltung.

Neben der Beratung von privaten  Unternehmen verfügt er über langjährige Erfahrung auch in der Beratung von Öffentlichen  Auftraggebern und in der engen, fachübergreifenden Zusammenarbeit mit IT-  Fachbereichen und technischen Beratern. Seine Verhandlungserfahrung hat unter  anderem in verschiedenen europaweiten komplexen IT-Vergabeverfahren, wie bei der  Vergabe von Landesnetzen von Bundesländern (InfoHighway Sachsen) und großen IT-  Vergaben des Bundes, wie z.B. der Bundeswehr (Projekt Herkules) gewonnen.

Bei all  diesen Projekten war das Thema Datenschutz bereits seit 1999 immer mit im Fokus.

Seit der Geltung der Datenschutzgrundverordnung ab Mai 2018 konzentriert sich Herr Dr. Wiedner  auf die Beratung und Unterstützung bei der effektiven Umsetzung der Anforderungen, die sich aus dem neuen Europarecht für den Datenschutz ergeben - gerade auch für kleinere Unternehmen, Gewerbetreibende und die freien Berufe.

Beratung an der Schnittstelle von Recht und Technik

Eine besondere Stärke  liegt in dem Eingehen auf technische Sachverhalte. Eine Rechtsberatung an der Schnittstelle zwischen Recht und Technik  erfordert, dass sich der Anwalt auf die technischen Sachverhalte des Falles bis zu einem  gewissen Grad einlässt und einarbeitet, sei es zum Beispiel bei der Beurteilung von Daten-  verarbeitungsvorgängen oder bei der individuellen Vertragsgestaltung. 

Dafür ist ein grundlegendes Verständnis technischer (IT-) Gegebenheiten erforderlich, das  Herr Dr. Wiedner über langjährige Zusammenarbeit, auch in Großprojekten für die  öffentliche Hand, mit verschiedenen technischen Dienstleistern im IT-Bereich erworben hat.
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