Profil
Rechtsanwalt
Datenschutzbeauftragter (TÜV)
Ausbildung und Berufserfahrung:
1996
Zweites Juristisches Staatsexamen an der Universität Erlangen-Nürnberg
1996 – 1998
Mitarbeiter am Institut für Recht und Technik der Universität Erlangen- Nürnberg
1998
Zulassung als Rechtsanwalt 2000 Promotion zum Dr. jur am Institut für Recht und Technik der Universität Erlangen - Nürnberg zum Thema „Der Netzwerkvertrag“
1998 – 2008
Rechtsanwalt bei der Beiten Burkhardt Rechtsanwaltsgesellschaft mbH in Nürnberg im Fachbereich IT-Recht und Vergaberecht
2008
- heute
Selbständiger Rechtsanwalt zunächst in Nürnberg, seit 2010 in Fürth
Sprachen:
Deutsch und Englisch
Mitglied:
Deutscher Anwaltverein DAV, Nürnberg- Fürther Anwaltverein, GDD-Erfa-Kreis Nürnberg/IHK-AnwenderClub „Datenschutz und Informationssicherheit“
Den Öffentlichen PGP Key
von Rechsanwalt Dr. Tobias Wiedner für mit PGP verschlüsselte
Kommunikation können Sie auf Anfrage
jederzeit erhalten.
Rechtsanwaltliche Datenschutzberatung
Rechtsanwalt Dr. Tobias Wiedner ist seit 1998 im Bereich des IT- Rechts tätig, insbesondere in den Bereichen Outsourcing und Projekt-gestaltung.
Neben der Beratung von privaten Unternehmen verfügt er über langjährige Erfahrung auch in der Beratung von Öffentlichen Auftraggebern und in der engen, fachübergreifenden Zusammenarbeit mit IT- Fachbereichen und technischen Beratern. Seine Verhandlungserfahrung hat unter anderem in verschiedenen europaweiten komplexen IT-Vergabeverfahren, wie bei der Vergabe von Landesnetzen von Bundesländern (InfoHighway Sachsen) und großen IT- Vergaben des Bundes, wie z.B. der Bundeswehr (Projekt Herkules) gewonnen.
Bei all diesen Projekten war das Thema Datenschutz bereits seit 1999 immer mit im Fokus.
Seit der Geltung der Datenschutzgrundverordnung ab Mai 2018 konzentriert sich Herr Dr. Wiedner auf die Beratung und Unterstützung bei der effektiven Umsetzung der Anforderungen, die sich aus dem neuen Europarecht für den Datenschutz ergeben - gerade auch für kleinere Unternehmen, Gewerbetreibende und die freien Berufe.
Beratung an der Schnittstelle von Recht und Technik
Eine besondere Stärke liegt in dem Eingehen auf technische Sachverhalte. Eine Rechtsberatung an der Schnittstelle zwischen Recht und Technik erfordert, dass sich der Anwalt auf die technischen Sachverhalte des Falles bis zu einem gewissen Grad einlässt und einarbeitet, sei es zum Beispiel bei der Beurteilung von Daten- verarbeitungsvorgängen oder bei der individuellen Vertragsgestaltung.
Dafür ist ein grundlegendes Verständnis technischer (IT-) Gegebenheiten erforderlich, das Herr Dr. Wiedner über langjährige Zusammenarbeit, auch in Großprojekten für die öffentliche Hand, mit verschiedenen technischen Dienstleistern im IT-Bereich erworben hat.